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Fachkräfte, Tarifvertrag und Arbeitsverträge

Hier findet Ihr vieles, was sich um das Thema Beschäftigung rankt. I.d.R. handelt es sich bei Beschäftigten in den Einrichtungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in verschiedenen Umfängen. Honorarverträge sind eher die Ausnahme und unterliegen strengen Vorgaben. Wenn Ihr unsicher seid, prüft bitte genau, ob die Bedingungen für ein Honorarverhältnis wirklich vorliegen.

 

Fachkräfte

Infolge verschiedener Ursachen gibt es einen anhaltenden ErzieherInnenmangel. Wir informieren hier über die Situation und über die verschiedenen Wege in den ErzieherInnenberuf. Stellenanzeigen von DaKS-Mitgliedseinrichtungen und Stellengesuche gibt es im Marktplatz und in der Stellenbörse unserer Website zum Quereinstieg erzieher-werden-in-berlin.de.

Aktuelle Informationen

 

Umfrage zur Fachkräftesituation bei den DaKS-Mitgliedern

 

Anleitung

Zum Februar 2024 hat das Land Berlin im Kitabereich die Finanzierung von Anleitung im Quereinstieg geändert.

Kitas, die Menschen in der berufsbegleitenden Ausbildung oder im dualen Studium Kindheitspädagogik beschäftigen, erhalten eine Unterstützung für die Anleitung erhalten. Pro auszubildender Person (auch im dualen Studium) und Halbjahr gibt es 800 € zur Kompensation von Anleitung / Mentoring und intensiverer Begleitung beim Ankommen im Job. Diese Unterstützung wird für die Dauer von drei Jahren gewährt. Dieses Anleitungsbudget kann der Träger nutzen um z.B. etwas mehr Zeit für die anleitende Fachkraft zu finanzieren. Aktuell ist das bei der Bezahlung nach S8a etwa eine Stunde pro Woche.

Der Träger muss ein Konzept für die Anleitung haben. Ein Muster für ein Anleitungskonzept findet man hier

Jenseits der Änderungen dieser Anleitungsfinanzierung wurde zum Februar 2024 die Anrechnung von Beschäftigten geändert, die berufsbegleitend die Ausbildung zum/zur Erzieher:in machen (auch dual Studierende Kindheitspädagogik). Alle Details dazu und auch zum Anleitungsbudget findet Ihr hier

Auch im Hort gibt es Anleitungsmittel. Hier noch nach dem Schema 3-2-1 (drei Anleitungsstunden pro Woche im ersten Ausbildungsjahr, zwei im zweiten und eine im dritten). Die Anleitungsmittel müssen mit einem besonderen Formular beim bezirklichen Schulamt beantragt werden. Im Unterschied zum Kitabereich sind die Mittel hier im Nachgang zu beantragen und zwar bis zum 5.4. für das davorliegende Winterhalbjahr und bis zum 5.9. für das Sommerhalbjahr.

 

Tarifvertrag

Der TV-L ist die "Leitwährung" bei der Bezahlung von ErzieherInnen auch in Berliner Kinder- und Schülerläden. Wir bieten hier deshalb Infos zur weiteren Entwicklung im TV-L Berlin.

Wer sich an den TV-L hält bzw. an diesem nah orientiert, ist mit Blick auf das Mindestlohngesetz immer auf der sicheren Seite und auch die in der Rahmenvereinbarung verankerte Verpflichtung, das Fachpersonal ortsüblich und angemessen zu bezahlen, ist erfüllt. In den von Doppelrollen bei Beschäftigten und Eltern geprägten Kinder- und Schülerläden ist es zudem ratsam, die Bezahlung an einem für alle Beteiligten verlässlichen äußeren Maßstab auszurichten. Und nicht zuletzt sollte eine tariforientierte Bezahlung nicht nur in Zeiten des Fachkräftemangels Ausdruck der Wertschätzung der pädagogischen Arbeit sein.

 

Arbeitsverträge

Unser Musterarbeitsvertrag für Erzieher*innen übernimmt für einige grundlegende Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie Monatsgehalt, Urlaub und Arbeitszeit, die Regelungen des TV-L. Ansonsten finden sich im Mustervertrag möglichst verständlich formulierte Regelungen aus dem allgemeinen Arbeitsrecht.  Dieses Muster kann in leicht geänderter Form auch für andere Beschäftigte im Kinder- und Schülerladen genutzt werden (z.B. Quereinsteiger, Aushilfen und Springer). Der Musterarbeitsvertrag findet sich als Download im internen Bereich.

 

    "Kleine Beschäftigungen"

    In vielen Kinder- und Schülerläden gibt es neben den hauptamtlich angestellten Erzieher*innen Menschen, die stundenweise aushelfen, Krankheitswellen überbrücken, befristete Projekte durchführen ... Bei der Beschäftigung dieser Menschen können je nach konkreten Umständen unterschiedliche Formen der Bezahlung angewendet werden (oder auch lieber nicht). Von den Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeit über den Minijob bis hin zum Honorar ist vieles möglich, aber nicht immer passend/zulässig. Bitte informiert Euch vorher, wie Ihr eine solche "kleine Beschäftigung" vergüten könnt, damit nicht hinterher große Nachzahlungen auf Euch zukommen.

    • Hier geht’s zum Arbeitgeberservice der Minijob-Zentrale
    • Und bei der Deutschen Rentenversicherung kann man sich informieren, ob eine geplante Honorartätigkeit in den Bereich der Scheinselbstständigkeit fällt. Wir warnen besonders im erzieherischen/betreuerischen Kernbereich der Kinder-/Schülerladentätigkeit vor einer Bezahlung über Honorar, weil wir hier die Kriterien für Selbständigkeit in der Regel für nicht erfüllt ansehen.

     


    Im internen Bereich unserer Website finden DaKS-Mitglieder weitere Informationen, z.B.

    • unseren Musterarbeitsvertrag für Erzieher*innen
    • eine kurze Erklärung zur Einstufung und Gehaltsberechnung nach TV-L
    • eine Info und eine Rechenhilfe zur Überleitung in die ab Januar 2020 gültige S-Tabelle im TV-L
    • eine Belehrung für Beschäftigte zum Umgang mit personenbezogenen Daten
    • eine datenschutzrechtliche Information zur Erhebung von Beschäftigtendaten
    • Informationen und Vorlagen für die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen