Hier findet Ihr vieles, was sich um das Thema Beschäftigung rankt. I.d.R. handelt es sich bei Beschäftigten in den Einrichtungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in verschiedenen Umfängen. Honorarverträge sind eher die Ausnahme und unterliegen strengen Vorgaben. Wenn Ihr unsicher seid, prüft bitte genau, ob die Bedingungen für ein Honorarverhältnis wirklich vorliegen.
Fachkräfte
Infolge verschiedener Ursachen gibt es einen anhaltenden ErzieherInnenmangel. Wir informieren hier über die Situation und über die verschiedenen Wege in den ErzieherInnenberuf. Stellenanzeigen von DaKS-Mitgliedseinrichtungen und Stellengesuche gibt es im Marktplatz und in der Stellenbörse unserer Website zum Quereinstieg erzieher-werden-in-berlin.de.
Aktuelle Informationen
- Im Dezember 2022 hat die Senatsjugendverwaltung die Arbeitshilfe "Fachkräfte und Quereinstieg - Kita kompakt" veröffentlicht, in der die Regelungen zu Fachkraftstatus und den unterschiedlichen Varianten des Quereinstiegs komprimiert zusammengefasst werden. Die Arbeitshilfe löst den sog. "Kitafächer" ab. Zielgruppe der Arbeitshilfe sind vor allem die Kita-Träger, es wird also eine gewisse Vertrautheit mit dem System vorausgesetzt.
- das Papier "Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder", in dem die Kitaaufsicht beschreibt, wer als Fachkraft in Berliner Kitas zählt und auf den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel angerechnet werden kann und welche Wege des Quereinstiegs es gibt (Dezember 2020). Dazu gibt es ein Trägeranschreiben und diverse Fließdiagramme für die unterschiedlichen Quereinstiegswege: berufsbegleitende Ausbildung, qualifizierter Berufsabschluss, native speaker, besondere Konzeption, sonstige geeignete Personen, Anrechnung Quereinsteiger auf Personalschlüssel.
- das Papier "Fachpersonal in der Primarstufe an Ganztagsschulen gem. § 16 Schülerförderungs- und –betreuungsverordnung (SchüFöVO)", in dem die Quereinstiegsregelungen für den Hort beschrieben sind (Juni 2018)
- alle Informationen der Kitaaufsicht und die Formulare auch als ausfüllbare Datei findet man unter: www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/kitaaufsicht/fachinfo/
- die Informationen der Senatsbildungsverwaltung zu den Wegen in den Erzieherberuf: www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/erzieherberuf/
- Ein Berechnungsprogramm für den Personalschlüssel für eine konkrete Kita findet man unter Finanzierung. Exklusiv für DaKS-Mitglieder gibt es den DaKS-Kalkulator, der eine einrichtungsbezogene Personalschlüssel- und Haushaltsplanung auch über einen längeren Zeitraum ermöglicht, unter Einbeziehung der tatsächlichen Kinder und Beschäftigten.
- Über die verschiedenen Wege zum Erzieherberuf im Land Berlin informieren wir ausführlich auf unserer Website www.erzieherin-werden-in-berlin.de. Dort findet sich auch eine eigenständige Stellenbörse für den Quereinstieg.
- Eine bundesweite Beratungshotline sowie eine Website mit bundeslandspezifischen Informationen bietet die „Beratungsstelle Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Wege in den Beruf“.
Zeit für Anleitung
Seit 2018 können Kitas, die Menschen in der berufsbegleitenden Ausbildung beschäftigen, eine Unterstützung für die notwendige Anleitungszeit erhalten. Aktuell bekommt die Kita pro auszubildender Person (auch im dualen Studium) und Halbjahr Mittel zur Kompensation von:
- 3 Anleitungsstunden pro Woche im ersten Ausbildungsjahr,
- 2 Anleitungsstunden pro Woche im zweiten Ausbildungsjahr und
- 1 Anleitungsstunde im dritten Ausbildungsjahr.
Darüber hinaus können Beschäftigte in der berufsbegleitenden Ausbildung seit August 2020 eine weitere Stunde zusätzlich beschäftigt und finanziert werden. Diese Zeit dient der Reflexion und Anleitung auf Seiten des Auszubildenden oder auch für ggf. Vorbereitung auf eine Prüfung. Diese Zeit wird zum Februar 2022 auf 2 Stunden pro Woche erhöht.
Auch für die anderen Quereinsteiger:innen (verwandte Berufe, besondere Konzeption und sonstige geeignete Personen) gibt es inzwischen Anleitungsmittel - hier 2 Anleitungsstunde pro Woche im 1. Jahr des Quereinstiegs.
Die Anleitungsstunden erhöhen den gesetzlichen Personalschlüssel um die angegebene Stundenzahl. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel orientiert sich an den Personalkosten im jeweils aktuellen Kostenblatt. Beantragt werden müssen die Mittel mit einem Gutscheinformular, das bei den Menschen in Ausbildung/Studium auch von der Fach-/Hochschule abgestempelt werden muss, beim Berliner Institut für Frühpädagogik. Für das Winterhalbjahr (Beginn August) muss dieses Formular bis spätestens zum 31.10. des laufenden Jahres dort eingegangen sein. Für das Sommerhalbjahr (Beginn Februar) gilt der 15. April als Stichtag. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
- DaKS-Infobatt Zeit für Anleitung
Die Umsetzung der Anleitung und Begleitung muss dokumentiert werden. Im internen Bereich der Website halten wir ein Dokument mit Hinweisen zu Umfang und Form dieser Dokumentation bereit.
Die Ausführungsvorschrift und das Gutscheinformular findet man unter www.berlin.de/sen/jugend/traegerservice/unterstuetzung-quereinstieg-676559.php
Auch im Hort gibt es Anleitungsmittel. Bisher allerdings nur für die Menschen in der berufsbegleitenden Ausbildung und auch nur 2 Anleitungsstunde pro Woche im ersten Ausbildungsjahr. Die Anleitungsmittel müssen mit einem besonderen Formular beim bezirklichen Schulamt beantragt werden. Im Unterschied zum Kitabereich sind die Mittel hier im Nachgang zu beantragen und zwar bis zum 5.4. für das davorliegende Winterhalbjahr und bis zum 5.9. für das Sommerhalbjahr.
Tarifvertrag
Der TV-L ist die "Leitwährung" bei der Bezahlung von ErzieherInnen auch in Berliner Kinder- und Schülerläden. Wir bieten hier deshalb Infos zur weiteren Entwicklung im TV-L Berlin.
- DaKS-Info zur Tarifentwicklung im TV-L Berlin in den Jahren 2019-21
- DaKS-Info zur Überleitung in die S-Tabelle zum Januar 2020
- DaKS-Info zur Tarifentwicklung im TV-L 2022/23
Wer sich an den TV-L hält bzw. an diesem nah orientiert, ist mit Blick auf das Mindestlohngesetz immer auf der sicheren Seite und auch die in der Rahmenvereinbarung verankerte Verpflichtung, das Fachpersonal ortsüblich und angemessen zu bezahlen, ist erfüllt. In den von Doppelrollen bei Beschäftigten und Eltern geprägten Kinder- und Schülerläden ist es zudem ratsam, die Bezahlung an einem für alle Beteiligten verlässlichen äußeren Maßstab auszurichten. Und nicht zuletzt sollte eine tariforientierte Bezahlung nicht nur in Zeiten des Fachkräftemangels Ausdruck der Wertschätzung der pädagogischen Arbeit sein.
Arbeitsverträge
Unser Musterarbeitsvertrag für Erzieher*innen übernimmt für einige grundlegende Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie Monatsgehalt, Urlaub und Arbeitszeit, die Regelungen des TV-L. Ansonsten finden sich im Mustervertrag möglichst verständlich formulierte Regelungen aus dem allgemeinen Arbeitsrecht. Dieses Muster kann in leicht geänderter Form auch für andere Beschäftigte im Kinder- und Schülerladen genutzt werden (z.B. Quereinsteiger, Aushilfen und Springer). Der Musterarbeitsvertrag findet sich als Download im internen Bereich.
"Kleine Beschäftigungen"
In vielen Kinder- und Schülerläden gibt es neben den hauptamtlich angestellten Erzieher*innen Menschen, die stundenweise aushelfen, Krankheitswellen überbrücken, befristete Projekte durchführen ... Bei der Beschäftigung dieser Menschen können je nach konkreten Umständen unterschiedliche Formen der Bezahlung angewendet werden (oder auch lieber nicht). Von den Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeit über den Minijob bis hin zum Honorar ist vieles möglich, aber nicht immer passend/zulässig. Bitte informiert Euch vorher, wie Ihr eine solche "kleine Beschäftigung" vergüten könnt, damit nicht hinterher große Nachzahlungen auf Euch zukommen.
- Hier geht’s zum Arbeitgeberservice der Minijob-Zentrale
- Und bei der Deutschen Rentenversicherung kann man sich informieren, ob eine geplante Honorartätigkeit in den Bereich der Scheinselbstständigkeit fällt. Wir warnen besonders im erzieherischen/betreuerischen Kernbereich der Kinder-/Schülerladentätigkeit vor einer Bezahlung über Honorar, weil wir hier die Kriterien für Selbständigkeit in der Regel für nicht erfüllt ansehen.
Im internen Bereich unserer Website finden DaKS-Mitglieder weitere Informationen, z.B.
- unseren Musterarbeitsvertrag für Erzieher*innen
- eine kurze Erklärung zur Einstufung und Gehaltsberechnung nach TV-L
- eine Info und eine Rechenhilfe zur Überleitung in die ab Januar 2020 gültige S-Tabelle im TV-L
- eine Belehrung für Beschäftigte zum Umgang mit personenbezogenen Daten
- eine datenschutzrechtliche Information zur Erhebung von Beschäftigtendaten
- Informationen und Vorlagen für die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen