Der DaKS e.V. bietet für seine Mitglieder Unterstützung in der Lohn- und Finanzbuchhaltung an.
Die Leistungen umfassen:
- Lohnabrechnung: Monatliche Erstellung der Lohnabrechnungen, inklusive aller erforderlichen Formulare und Bescheinigungen, Überwachung der Gehälter, und Betreuung bei Prüfungen durch die DRV.
- Finanzbuchhaltung: Buchen von Geschäftsvorfällen, Erstellung von Auswertungen, und Unterstützung bei der Antragstellung der Gemeinnützigkeit.
In beiden Bereichen stehen wir auch beratend zur Seite unserer Mandanten.
Aktuelles:
- !!! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für unser Team !!! Stellenausschreibung Lohnbuchhalter_in
- Tarifblatt 2025
- die Minijobgrenze beträgt ab dem 01.01.2025 monatliche 556 Euro
Info & Allgemeines
Vorstandswechsel in der Finanzbuchhaltung
Kasse
- Bei Übergabe der Kasse muss die Kasse gezählt und der Kassenbestand von neuem und altem Kassenwart unterschrieben werden (idealerweise mittels Übergabeprotokoll).
- Kassenstand und Kassenbuch muss abgeglichen werden.
- Kassenbelege chronologisch nach Tagesdatum und nach Monaten geordnet; der Beleg, datiert mit dem 1. des Monats, liegt oben auf.
- Kassenbelege übersichtlich auf DIN A 4Blatt aufkleben, ohne dass Quittungen aufgefaltet oder gedreht werden müssen.
- Kassenbuch in Kopie (soweit vorhanden)
Bank
- Kontoauszüge nach Monaten geordnet; Rechnungen und Belege werden hinter dem jeweiligen Kontoblatt abgelegt.
- Der letzte (neueste) Kontoauszug liegt oben. D.h. Auszüge so abheften, wie es die fortlaufenden Nummern vorgeben. (Auszug 1 Blatt 1 zuerst, darauf dann Auszug 1 Blatt 2 usw.; dann Auszug 2 Blatt 1, Auszug 2 Blatt 2 usw.; zuoberst sieht man den aktuellen Kontostand.)
und
- Alle Buchungsunterlage zeitnah zum DaKS senden.
- Den aktuellen Freistellungsbescheid an den DaKS senden.
Der Freistellungsbescheid ist die Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit des Vereins und muss alle drei Jahre vom Vorstand neu beantragt werden!
Vorstandswechsel im Bereich Lohn
- Vorstandswechsel und Kontaktdaten der neuen Ansprechpartner:in per Mail mitteilen
- Alle Informationen in der Lohnbuchhaltung müssen in der Regel zeitnah erfolgen. Bitte unbedingt anrufen, wenn es dazu Fragen gibt!
Folgende Änderungen bitte sofort mitteilen
- Ein- und Austritt von Mitarbeiter:innen. Bei Eintritten benötigen wir unseren Personalerfassungsbogen, ausgefüllt und unterschrieben, Kopie des Arbeitsvertrages und Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Bei Austritten benötigen wir die Kopie der Kündigung.
- Änderung der Wochenarbeitsstunden durch Mitteilung per Mail oder Kopie der Änderungsvereinbarung.
- Mitteilung der Kranktage durch Übersenden der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes oder der Karenztagebescheinigung per Post oder Email, am besten monatlich gesammelt. Wird der Lohnfortzahlungszeitraum von 6 Wochen überschritten, ist die Unterbrechung der Lohnzahlung die Folge. Keine Lohnzahlung erfolgt auch, wenn die neuen Mitarbeiter:innen in den ersten 4 Wochen nach Eintritt erkrankt sind. In diesen Fällen benötigen wir die AUs sehr zeitnah.
- Mitteilung der Kindkranktage mittels Kopie der ärztlichen Bescheinigung, spätestens im Folgemonat. Durch Gesetz ist geregelt, dass der/ die Arbeitnehmer:in freigestellt wird und ein Lohnfortzahlungsanspruch besteht. Die bezahlte Freistellung ist nicht gegeben, wenn sich der Arbeitsvertrag, in diesem Punkt, nach TVL orientiert oder arbeitsvertraglich der Ausschluss der Bezahlung vereinbart wird. In diesem Fall wird das Gehalt für die Zeit der Freistellung gekürzt.
- Im Falle einer Schwangerschaft benötigen wir: Den voraussichtlicher Geburtstermin, bestätigt durch eine ärztliche Bescheinigung. Kopie des Beschäftigungsverbotes und Kopie des Ergebnisses der ärztlichen Untersuchung, aufgrund der das Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Mitteilung der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber an das staatliche Arbeitsschutzamt . Bitte an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden! Tatsächlicher Geburtstermin durch Kopie der Geburtsurkunde. Elternzeitvereinbarung
Alle Änderungen müssen zum 1. bzw. zum 15. des Monats mitgeteilt werden, wenn keine davon abweichende, individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Links und Downloads
- Erfassungsbogen Personal
- Erfassungsbogen Minijob
- Erfassungsbogen FSJ und BuFDi
- Bestätigung Übungsleiterpauschale (3.000 €)
- Bestätigung Ehrenamtspauschale (840 €)
- Info zur Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale und Hinweise für Bezieher:innen von ALG I/II
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijob
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
- Antrag und Info zum Corona-Kinderkrankengeld
- Muster Arbeitsvertrag (siehe interner Bereich)
- Vorlage für die Meldung von Krankheitstagen an das Lohnbüro - als pdf und als xls
- Vorlage für einen Arbeitszeitnachweis
Kontakt
Tel.: 030 / 7009 425 - 20
Fax: 030 / 7009 425 - 29
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