DaKS-Mitglieder sind kleine Organisationen, in denen sich in der Regel Eltern und Pädagog:innen zusammenschließen, um eine/n kleine Kita/Hort/Schule zu betreiben. Diese Organisationen sind geprägt von Ehrenamtlichkeit in der Trägerstruktur und Doppelrollen der Beteiligten. Das ist Voraussetzung für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Initiativen, gewährleistet geteilte Verantwortlichkeiten, flache Hierarchien und direkte Ansprechbarkeit und ist immer wieder auch mal eine besondere Herausforderung.
Ehrenamtlichkeit
Nicht mehr viele Kinderläden haben den früher so heiß geliebten Mittagskochdienst, was aber nicht bedeutet, dass ehrenamtliche Ämter im Kinderladen passé sind. Auf ehrenamtliche unentgeltliche Tätigkeiten sind Kinderläden nach wie vor angewiesen. Es geht darum, Verantwortung für den allgemeinen Betrieb des Kinderladens/der Kita zu übernehmen, wie z.B . als Vorstand, Hausmeister, Festkomitee uvm. und gleichzeitig teilzuhaben an Entscheidungsprozessen, die mit der Betreuung der eigenen Kinder zu tun haben. Die durch diese Übernahme dieser Tätigkeiten eingesparten Finanzen können auch direkt in mehr Stunden für das Betreuungspersonal gesteckt werden.
Ehrenamtlichkeit wird aber auch oft als Gegensatz zur Professionalität gesehen. Z.B. der Vorstand eines Kinderladens, der sich bis zu seiner Wahl noch nicht eingehender mit der Finanzierung von Kitas beschäftigt hat, ist oft kein studierter Geschäftsführer, aber nach den eins, zwei Jahren Vorstandstätigkeit ist er Experte.
Jede:r kann sich am besten nach seinen Fähigkeiten einbringen und kann sich sicher sein, sie zu erweitern. Allerdings bedeutet das nicht selten, dass die Kinderladenmühlen etwas langsamer malen, da das „Alles“ noch neben dem eigentlichen Beruf zu bewerkstelligen ist.
Wir bieten dafür zur eurer Unterstützung Fortbildungen und Themenabende: z.B. zum Vorstandsamt, den Finanzen, den Rahmenvereinbarungen etc.. Und wir informieren Euch regelmäßig in der DaKS-Post über alle Dinge, die Ihr beachten müsst.
Doppelrollen
Nicht selten sind in kleinen selbstorganisierten Strukturen wenige Menschen mit all den Aufgaben betraut, die sich in größeren Einrichtungen auf verschiedene Personen verteilen. Wenn z.B. Erzieher*innen im Vorstand sind, befinden sie sich sowohl in der Arbeitgeber- als auch in der Arbeitnehmerrolle, treten Eltern einerseits als Pädagog*in und andererseits als Träger entgegen. Eltern im Vorstand sind gleichzeitig Mutter/ Vater eines Kindes und Arbeitgeber der Pädagog:innen, die Ihr Kind betreuen, sind als Trägervertreter Vertragspartner der Eltern und vielleicht befreundet mit diesen.
Das kann kurze Wege und unkomplizierte Entscheidungen bedeuten, kann aber auch zu Unklarheiten darüber führen, welche Rolle die betreffende Person gerade ausfüllt.
Doppelrollen brauchen Reflexion, Kommunikation und Fehlerfreundlichkeit, um Missverständnisse zu vermeiden und es braucht dafür einen Rahmen, dies zu reflektieren. (z.B. in Teamsupervisionen, Team-Vorstandssitzungen o.ä.)
Um euer Doppelrollengewirr zu klären, könnt ihr gern zu unseren Themenabenden (Hilfe, ich bin in den Vorstand gewählt, Eltern als Arbeitgeber:innen, Erzieher:innen im Vorstand) kommen. Wenn es aber brodelt und ihr merkt, ein Konflikt bahnt sich an, ruft uns frühzeitig an, dann versuchen wir mit euch gemeinsam, die jeweilige Situation zu entwirren.
Vereinsrecht
Kinder- und Schülerläden sowie freie Alternativschulen sind in der Regel als eingetragene Vereine organisiert. Das kommt nicht von ungefähr, der Verein ist mit seiner leichten Zugänglichkeit und einfachen organisatorischen Struktur die am besten geeignete Rechtsform für die auf ehrenamtliches Engagement angewiesenen kleinen Projekte.
In Berlin gab es einige Zeit eine Verunsicherung, weil das Berliner Vereinsregister neue Kita- oder Schulvereine nur noch selten zugelassen hat. Stattdessen wurden Neugründer auf die unserer Meinung nach schlechter geeignete Rechtsform GmbH/UG verwiesen. In einer Grundsatzentscheidung vom Mai 2017 hat der Bundesgerichtshof aber den "Berliner Sonderweg" der Vereinszulassung beendet und festgelegt, dass die Gemeinützigkeit eine starke Indizwirkung für die Eintragungsfähigkeit eines Vereins hat. Seitdem können Kita- und Schulvereine wieder problemlos gegründet und im Vereinsregister eingetragen werden.
Materialien
- Mustersatzung
- Pressemitteilung und Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Eintragungsfähigkeit von Kitavereinen
Im internen Bereich unserer Website finden DaKS-Mitglieder weitere Informationen, z.B.
- Infoblatt und Muster für die Erklärung zur Körperschaftssteuer (Gemeinnützigkeitserklärung)