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DaKS – meist gefragt

Personalschlüssel und Kostenblatt Kita

Das Kitagesetz regelt, welches pädagogische Personal für die Betreuung der Kinder in der Kita zur Verfügung stehen soll. Die Finanzierung der Kita erfolgt auf Grundlage eines für alle Einrichtungen gleichermaßen gültigen Kostenblattes.

Rückstellung vom Schulbesuch

Manche Eltern beantragen für ihr Kind die Rückstellung vom Schulbesuch. Das stellt Kitas manchmal vor einige Herausforderungen, z.B. wenn der Platz des potentiellen Schulkindes schon für ein neues Kind verplant war. Seit einigen Jahren gibt es eine vom Land Berlin vorgesehene Vorgehensweise für die Kita. Weiterführende Infos finden sich unter Hort und Schule

Mittagessen in der Kita

Immer wieder kommt es zu Unklarheiten, wieviel Geld in Berliner Kitas für das Mittagessen zur Verfügung steht. Die Eltern zahlen pro Monat pauschal 23 € als Anteil für die Verpflegung (ohne Frühstück und Vesper). Dem Kinderladen steht jedoch eine höhere kalkulatorische Summe für die Bereitstellung des Essens zur Verfügung. Wieviel das genau ist und wie es sich zusammensetzt erklären wir hier.

Muster und Vorlagen für den Kinderladenalltag

ErzieherInnen und Vorstände müssen sich auch um die Formalien im Kinderladen kümmern. Für viele diese Dinge halten wir Muster und Vorlagen bereit, z.B. für Betreuungs- und Arbeitsverträge, Antrag für den Freistellungsbescheid für das Finanzamt (Gemeinnützigkeit), Belehrung Datenschutz, Hygieneplan oder auch der Antrag für das erweiterte Führungszeugnis.

Neugründung eines Kinderladens

In Berlin fehlen tausende Kitaplätze. Das hat die Politik erkannt und fördert auch in den nächsten Jahren die Schaffung neuer Plätze. Der DaKS unterstützt schon lange Eltern und ErzieherInnen beim Aufbau neuer Kinderläden. Wir bieten dafür eine regelmäßige Neugründungsberatung an und stehen auch im weiteren Gründungsverlauf für Fragen aller Art gerne zur Verfügung.

Zuzahlungen

Viele Kinderläden und Kitas erheben von den Eltern sog. Zuzahlungen. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich, aber die Vorgaben, wofür Zuzahlungen erhoben werden dürfen und bis zu welcher Höhe, sind in Berlin klar definiert. Für Elterninitiativen gelten einige Sonderregeln, z.B. gibt es keine Pflichteinen zuzahlungsfreien Platz anzubieten.