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Tarifabschluss und Refinanzierung

Am 9.12.23 haben sich die Tarifpartner im TV-L auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Auch wenn Kinder- und Schülerläden nicht Tarifpartner im TV-L sind, bezahlen sie in der Regel nach diesem Tarif. Wir haben deshalb eine ausführliche Info zum Tarifabschluss verfasst.

Die Rahmenverträge in Kita und Hort sehen eine Übertragung der Tarifergebnisse in die Finanzierung vor. Freie Träger können also die Tarifsteigerungen auch an ihre Mitarbeiter:innen weitergeben. Aufgrund der noch laufenden Einspruchsfrist gegen die Tarifeinigung und angesichts noch bestehender Unklarheiten im Detail wird sich die genaue Berechnung allerdings noch ein wenig hinziehen.

Update zur Refinanzierung (21.12.23): Inzwischen gab es schon erste Kontakte zur Umsetzung des Tarifergebnisses in die Kostenblätter. Aus diesen Kontakten können wir einerseits noch mal versichern, dass sich der Tarifabschluss in allen seinen Bestandteilen (auch den Inflationsausgleichsprämien) in den Kostenblättern wiederfinden wird. Andererseits zeichnet sich auch ab, dass eine Umsetzung vermutlich frühestens mit der März-Zahlung (dann rückwirkend) erfolgen kann. Grund dafür ist der notwendige zeitliche Vorlauf im ISBJ-System sowie die noch bis 19.1.24 laufende Einspruchsfrist gegen das Tarifergebnis.