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Lockdown gilt auch weiterhin für Kitas und Horte

Der harte Lockdown seit 16.12. gilt auch für Kitas, Horte und Schulen. Die Notwendigkeit der Kontaktminimierung verträgt sich nicht mit einem einfach so weiterlaufenden Bildungs- und Betreuungsbetrieb. Deshalb sind ALLE Eltern aufgefordert, ihre Kinder in dieser Zeit zuhause zu betreuen. Dies gilt ausdrücklich auch für diejenigen, die in sog. systemrelevanten Berufen tätig sind.

Gleichwohl gibt es eine Notversorgung für die Kinder, deren Eltern jetzt die auch im Lockdown notwendigen Systeme aufrechterhalten und keine Möglichkeit der Betreuung zuhause haben.

Wir schließen uns der klaren Aufforderung des Senats an, diese Notbetreuung nur bei unabweisbarem Bedarf in Anspruch zu nehmen. Auch wenn dieser Bedarf von Eltern nicht formal nachgewiesen werden muss, sagen wir an dieser Stelle noch einmal deutlich: Bleibt zuhause! Schützt Euch und andere!

Das gilt auch weiterhin!

Wir wissen, wie schwierig für Eltern und Beschäftigte die aktuelle Situation ist und sind mit dem Fehlen einer Regelung die uns durch die nächsten Wochen tragen kann, sehr unzufrieden.

An erster Stelle steht weiterhin die Kontaktminimierung als erstes Ziel. In diesem Sinne haben wir für ein Modell plädiert unter dem Stichwort "Wechselmodell", welches die Kinder, welchen einen unabweisbaren Bedarf haben in stabilen kleinen Gruppen ein Angebot macht. Dieses Modell ist aus unserer Sicht auch geeignet bei einem "Hochfahren des Systems" die Gruppen übersichtlich und die Kontakte begrenzt zu halten. Dafür werben wir.