Direkt zum Inhalt

Kita-Zuzahlungen müssen neu geregelt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26.10.23 die geltende Obergrenze von 90 € für Kita-Zuzahlungen in der vorliegenden Form für rechtswidrig erklärt. Das genaue Urteil liegt noch nicht vor, die Grundzüge sind aber einer Pressemitteilung zu entnehmen.

Der DaKS hat hierzu ein Positionspapier verfasst und steht für eine Neuverhandlung der entsprechenden Regelung im Rahmen der RV Tag bereit.