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Vielfalt

Vielfalt im pädagogischen Alltag – Diskriminierung entgegentreten

Vielfalt begegnet uns jeden Tag: in den Kindergruppen, in den Familien, im Miteinander der Teams. Jedes Kind hat das Recht, so angenommen zu werden, wie es ist, und sich sicher, gesehen und beteiligt zu fühlen. Für uns ist das Teil eines kinderrechtebasierten Kinderschutzes und Ausdruck einer demokratischen, offenen Grundhaltung. 

Aus dieser Haltung heraus wollen wir mit euch weiterlernen – wenn nötig, auch einschränkende Denkweisen verlernen. Deshalb stellen wir hier Hinweise zu Fortbildungen, Veranstaltungen, inhaltlichen Schwerpunkten, Beratungsstellen und Materialien rund um Vielfalt und diskriminierungssensible Praxis zur Verfügung.

 

Vielfalt sichtbar leben – Diskriminierung erkennen

Vielfalt ernst zu nehmen bedeutet genau hinzuschauen: Wo erleben Menschen in pädagogischen Einrichtungen Diskriminierung – individuell, institutionell oder strukturell?

Diskriminierung zeigt sich im Alltag häufig subtil, z. B. in:

  • Sprache und Bildern, 
  • Räumen und täglichen Abläufen 
  • unausgesprochenen Erwartungen.

Sie betrifft Kinder, Eltern und Fachkräfte gleichermaßen und bleibt oft unbemerkt, wenn sie nicht bewusst reflektiert wird.

Für pädagogische Teams und Träger heißt das, Vielfalt sichtbar zu machen und wertzuschätzen. Ziel ist es, eine Kultur der Zugehörigkeit zu schaffen – unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung, Familienform oder sozialer Lage.

 

Rechtliche Grundlagen 

Die Auseinandersetzung mit Vielfalt und Diskriminierung ist nicht nur eine Frage der Haltung, sondern auch rechtlich verankert.

  • Auf Bundesebene bilden unter anderem das Grundgesetz (insbes. Art. 1 und 3), die UN-Kinderrechtskonvention (u.a. Art. 2,3,12) sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§1,8,9 SGB VIII) die Grundlage. Sie sichern die Würde aller Menschen, das Recht auf Gleichbehandlung sowie den Anspruch von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung.
  • Auf Berliner Ebene konkretisieren das Berliner Kita-Förderungsgesetz (KitaFöG), das Berliner Bildungsprogramm sowie das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) diese Rechte. Sie verpflichten Kitas und Träger dazu, Benachteiligung entgegenzuwirken, Chancengleichheit zu fördern und Kinder sowie ihre Familien vor Diskriminierung zu schützen.

 

Beratung und Information

Die Auseinandersetzung mit Diskriminierung kann verunsichern und mitunter überfordernde Gefühle wie Wut oder Ohnmacht auslösen. Gleichzeitig kann durch gemeinsames Handeln Kraft und Verbundenheit entstehen. Sowohl beim DaKS als auch bei erfahrenen Fachstellen bekommt ihr Beratung, Unterstützung und Fortbildung. Ebenso geben wir Raum für vertiefte Auseinandersetzung durch weitere Veranstaltungen. 

 

Veranstaltungen

 

Material und Hinweise

externe Webseiten

Broschüren

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Stellungnahmen

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