Wo fängt denn der Kinderschutz an und wo hört er auf?
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 zog das Thema ‘Kinderschutz‘ bzw. ‘Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung‘ (§ 8a SGB VIII) unüberhörbar u.a. in den Bereich der Kindertagesbetreuung ein. Zu Ende 2017 forderte die Kitaaufsicht in Berlin alle Einrichtungen auf, ein sog. Kinderschutzkonzept zu erarbeiten. Thematische Bausteine wie Beschwerdemanagement, Beteiligung, Maßnahmen der Prävention sowie der Intervention, außer- und innerinstitutioneller Kinderschutz u.a. waren und sind Teil solch eines Konzeptes. Inzwischen ist das Thema, so scheint es, wirklich überall angekommen aber es ist auch deutlich geworden, dass es etliche weitere Themen dazu gehören, um Kindertageseinrichtungen zu sichereren Orten für Kinder zu machen.
Für wen ist dieser Fachaustausch gedacht?
- für diejenigen, für die dieses Thema selbstverständlich, aber auch erst einmal undramatisch ein Teil der täglichen Arbeit ist
- für alle anderen, die sich dafür interessieren, was alles dranhängt und die Fragen haben
Welche Arbeitsstruktur sich während dieser Fachaustauschtreffen ergibt, wird gemeinsam mit den Teilnehmenden festgelegt und richtet sich nach den Fragen und inhaltlichen Bedarfen. Wir entwickeln den Arbeitsweg gemeinsam.